jo und lene
Inhaberin: Magdalena Hummer
nachfolgend „Auftragnehmerin“ genannt.
Personen, die individuelle Leistungen der Auftragnehmerin beauftragen, werden nachfolgend als „Auftraggeber:innen“ bezeichnet. Personen, die Produkte über den Onlineshop erwerben, werden nachfolgend als „Kund:innen“ bezeichnet.
Teil I – Allgemeine Bestimmungen
1. Geltungsbereich und Tätigkeit
1.1 Anwendungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für sämtliche Verträge über Leistungen der Auftragnehmerin im Bereich der Hochzeitspapeterie sowie für Bestellungen digitaler Produkte über den Onlineshop.
Für individuell entwickelte Hochzeitspapeterie gelten ergänzend die Bestimmungen in Teil II, für Bestellungen über den Onlineshop die Bestimmungen in Teil III. Die gemeinsamen Bestimmungen in Teil IV gelten für beide Bereiche, soweit im jeweiligen Abschnitt nichts Abweichendes geregelt ist.
Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten gegenüber Verbraucher:innen sowie gegenüber Unternehmer:innen. Abweichende zwingende gesetzliche Bestimmungen für Verbraucher:innen bleiben unberührt.
1.2 Tätigkeit als Papeterie-Designerin
Die Auftragnehmerin ist als Papeterie-Designerin tätig und bietet Leistungen und Produkte rund um Hochzeitspapeterie und ergänzende gestalterische Arbeiten an.
Je nach Beauftragung können insbesondere Beratung, Konzeption, Gestaltung, Reinzeichnung, Produktionsvorbereitung, Druckabwicklung, Materialbeschaffung, Konfektionierung sowie die Bereitstellung physischer oder digitaler Produkte umfasst sein.
Der jeweils konkrete Leistungs- oder Produktumfang ergibt sich aus dem finalen Angebot beziehungsweise bei Shopbestellungen aus der jeweiligen Produktbeschreibung.
Teil II – Individuelle Hochzeitspapeterie
2. Erstgespräch
2.1 Inhalt und Umfang des Erstgesprächs
Das Erstgespräch ist eine eigenständige Beratungsleistung und bildet die Grundlage für die weitere gestalterische Zusammenarbeit.
Es umfasst insbesondere:
die Vorbereitung auf Grundlage des ausgefüllten Questionnaires und der vorab übermittelten Informationen,
ein persönliches Gespräch von bis zu 90 Minuten,
die Beratung zum möglichen Umfang der Hochzeitspapeterie,
die Besprechung von Gestaltung, Materialien, Druckverfahren und möglichen Veredelungen,
erste individuelle gestalterische Ideen und Impulse,
das Zeigen und Besprechen ausgewählter Material- und Ansichtsbeispiele,
die Bereitstellung von Getränken bei einem persönlichen Termin,
den Einladungstextguide „The Art of Words“,
die Nachbereitung sowie
die Erstellung des darauf basierenden finalen Angebots sowie des Projektzeitplans..
2.2 Entgelt, Fälligkeit und Anrechnung
Das Entgelt für das Erstgespräch beträgt 320 Euro.
Kommt im Anschluss ein Auftrag über die besprochenen Gestaltungsleistungen zustande, werden die 320 Euro vollständig auf die vereinbarten Designkosten angerechnet.
Kommt keine weitere Zusammenarbeit zustande, bleibt das Erstgespräch als bereits erbrachte Beratungsleistung kostenpflichtig.
Die Rechnung wird bei ausdrücklicher Ablehnung des finalen Angebots oder spätestens nach Ablauf der 14-tägigen Angebotsfrist ausgestellt. Die Zahlungsfrist beträgt 14 Kalendertage ab Rechnungsdatum.
2.3 Terminreservierung, Verschiebung und Absage
Der Termin für das Erstgespräch wird mit der Terminbestätigung durch die Auftragnehmerin verbindlich reserviert.
Eine erste Terminverschiebung ist bei einer Mitteilung bis spätestens 48 Stunden vor dem vereinbarten Termin ohne zusätzliche Kosten möglich. Der Ersatztermin richtet sich nach der Verfügbarkeit der Auftragnehmerin.
Eine zweite Terminverschiebung ist nur mit Zustimmung und nach Verfügbarkeit der Auftragnehmerin möglich. Für den dadurch entstehenden administrativen Mehraufwand können 25 Prozent des Entgelts verrechnet werden. Dieses zusätzliche Entgelt wird bei einer späteren Beauftragung nicht auf die Designkosten angerechnet.
Bei einer Absage oder Verschiebung weniger als 48 Stunden vor dem Termin können 50 Prozent des Entgelts für das Erstgespräch verrechnet werden. Bei Nichterscheinen können 75 Prozent des Entgelts verrechnet werden.
Treffen mehrere dieser Regelungen gleichzeitig zu, erfolgt keine mehrfache Verrechnung. Maßgeblich ist die jeweils höhere anwendbare Vergütung.
Auftraggeber:innen bleibt der Nachweis vorbehalten, dass kein oder ein wesentlich geringerer Aufwand beziehungsweise Schaden entstanden ist.
Ein bestehendes gesetzliches Rücktrittsrecht bleibt unberührt.
3. Angebot und Vertragsabschluss
3.1 Finales Angebot und Gültigkeitsdauer
Nach dem Erstgespräch erhalten Auftraggeber:innen ein auf dem besprochenen Leistungsumfang basierendes finales Angebot.
Das finale Angebot kann innerhalb von 14 Kalendertagen ab Ausstellungsdatum angenommen werden, sofern darin keine abweichende Frist genannt ist.
Nach Ablauf dieser Frist ist die Auftragnehmerin nicht mehr an das Angebot gebunden. Eine spätere Annahme bedarf einer erneuten Bestätigung durch die Auftragnehmerin.
Vorangehende Preisrahmen, erste Angebote oder Kosteneinschätzungen dienen der Orientierung und stellen noch keine verbindliche Beauftragung dar.
3.2 Angebotsannahme und Verbindlichkeit
Der Vertrag kommt mit der Annahme des finalen Angebots durch die darin genannten Auftraggeber:innen zustande.
Die Annahme erfolgt in Textform. Eine eindeutige Erklärung per E-Mail oder WhatsApp ist hierfür ausreichend.
Mit der Angebotsannahme wird der vereinbarte Auftrag verbindlich. Änderungen des vereinbarten Leistungsumfangs bedürfen anschließend einer gesonderten Abstimmung.
3.3 Beauftragung über Hochzeitsplaner:innen
Im finalen Angebot wird eindeutig festgelegt, ob das Brautpaar oder die Hochzeitsplaner:in Vertragspartner:in der Auftragnehmerin ist. Ist das Brautpaar Vertragspartner, erfolgt die Angebotsannahme grundsätzlich durch das Brautpaar selbst. Eine Hochzeitsplaner:in kann den Auftrag im Namen des Brautpaares nur verbindlich annehmen, wenn hierfür eine ausdrückliche Vollmacht in Textform vorliegt.
Die Auftragnehmerin kann einen entsprechenden Nachweis oder eine zusätzliche Bestätigung des Brautpaares verlangen.
Ist die Hochzeitsplaner:in selbst im Angebot als Vertragspartner:in genannt, wird der Vertrag unmittelbar mit ihr geschlossen. In diesem Fall übernimmt sie insbesondere die vereinbarten Mitwirkungs-, Freigabe- und Zahlungspflichten.
Eine bloße Mitteilung, dass ein Brautpaar grundsätzlich zugesagt oder Interesse an einer Zusammenarbeit bekundet habe, gilt nicht als verbindliche Angebotsannahme.
3.4 Einbeziehung der AGB
Die für den jeweiligen Auftrag geltende Fassung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen wird gemeinsam mit dem finalen Angebot zur Verfügung gestellt.
Mit der Angebotsannahme bestätigen Auftraggeber:innen, die AGB vor Vertragsabschluss erhalten zu haben und deren Geltung zu akzeptieren.
Individuelle Vereinbarungen im finalen Angebot gehen diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen vor.
4. Leistungsumfang und Mitwirkung
4.1 Vereinbarter Leistungsumfang und Zusatzleistungen
Der konkrete Leistungsumfang ergibt sich aus dem finalen Angebot.
Nicht ausdrücklich vereinbarte Leistungen sind nicht automatisch Bestandteil des Auftrags. Dazu können insbesondere zusätzliche Papeterieelemente, weitere Entwurfsvarianten, umfangreiche Textarbeiten, Übersetzungen oder zusätzliche Produktions- und Organisationsleistungen gehören.
Montage, Lieferung oder Aufstellung der Papeterie vor Ort sind nur enthalten, wenn dies ausdrücklich vereinbart wurde. Hierfür entstehender Arbeits-, Reise-, Material- oder sonstiger Aufwand wird zusätzlich verrechnet, sofern er nicht bereits im Angebot enthalten ist.
4.2 Bereitstellung von Inhalten und erforderliche Mitwirkung
Auftraggeber:innen stellen sämtliche für das Projekt erforderlichen Inhalte und Informationen rechtzeitig, vollständig und in verwendbarer Form bereit.
Hierzu gehören je nach Projekt insbesondere:
Namen und Schreibweisen,
Texte,
Termine und Uhrzeiten,
Adressen,
Stückzahlen,
Gästelisten und Sitzordnungen,
Menü- und Getränkeangaben,
Bilder oder sonstige bereitgestellte Inhalte.
Auftraggeber:innen sind für die inhaltliche Richtigkeit und Vollständigkeit der von ihnen bereitgestellten Angaben verantwortlich.
4.3 Kommunikation und Ansprechpersonen
Absprachen, Änderungswünsche, Freigaben und sonstige vertragsrelevante Erklärungen erfolgen in Textform.
Hierfür können insbesondere E-Mail oder WhatsApp verwendet werden, sofern Absender:in und Inhalt eindeutig zugeordnet werden können.
Bei mehreren beteiligten Personen kann eine gemeinsame Ansprechperson bestimmt werden. Die Auftragnehmerin darf sich auf die Erklärungen, Entscheidungen und Freigaben dieser Person verlassen, sofern nichts anderes vereinbart wurde.
Widersprüchliche Wünsche mehrerer beteiligter Personen sind vor ihrer Übermittlung untereinander abzustimmen.
4.4 Verzögerungen durch fehlende Mitwirkung
Vereinbarte Bearbeitungs-, Produktions- und Lieferzeiträume setzen eine rechtzeitige Mitwirkung der Auftraggeber:innen voraus.
Verzögern sich erforderliche Inhalte, Entscheidungen, Freigaben oder Zahlungen, können sich die vereinbarten Zeiträume entsprechend verschieben. Eine Fertigstellung zum ursprünglich vorgesehenen Zeitpunkt kann in diesem Fall nicht garantiert werden.
Ist aufgrund einer von Auftraggeber:innen verursachten Verzögerung eine beschleunigte Bearbeitung oder besondere Produktions- oder Versandform erforderlich, können die dadurch entstehenden Mehrkosten nach vorheriger Information zusätzlich verrechnet werden.
5. Projektablauf
5.1 Projektzeitplan
Für das Projekt wird ein zeitlicher Ablauf mit den vorgesehenen Gestaltungs-, Rückmelde-, Freigabe- und Produktionsphasen festgelegt. Der konkrete Projektzeitplan kann sich aus dem finalen Angebot oder aus der weiteren Projektplanung in Textform ergeben.
Als vereinbarter Projektabschluss gilt der vorgesehene Abschluss des letzten beauftragten Projektabschnitts.
Voraussetzung für die Einhaltung des Zeitplans ist die fristgerechte Mitwirkung der Auftraggeber:innen.
5.2 Enthaltene Korrekturschleife
Im vereinbarten Designhonorar ist je Papeterieelement eine Korrekturschleife enthalten.
Eine Korrekturschleife umfasst eine gebündelte Rückmeldung zu einer übermittelten Entwurfsversion sowie die darauf basierende Überarbeitung durch die Auftragnehmerin.
Mehrere zeitlich getrennte Rückmeldungen zu derselben Entwurfsversion können als zusätzliche Korrekturschleifen gewertet werden, wenn dadurch zusätzlicher Bearbeitungs- oder Abstimmungsaufwand entsteht.
5.3 Zusätzliche und grundlegende Änderungen
Weitere Korrekturen werden nach tatsächlichem Zeitaufwand zu einem Stundensatz von 120 Euro verrechnet. Die Abrechnung erfolgt in Einheiten von jeweils 15 Minuten.
Die Auftragnehmerin informiert Auftraggeber:innen vorab, wenn erkennbar ist, dass zusätzliche Kosten entstehen.
Nicht als gewöhnliche Korrektur gelten insbesondere grundlegende Änderungen der bereits abgestimmten Designrichtung, ein nachträglicher Wechsel von Format oder Aufbau, zusätzliche Varianten, die Wiederaufnahme bereits verworfener Entwürfe sowie umfangreiche Änderungen an bereits ausgearbeiteten Papeterieelementen.
Solche Leistungen können nach Zeitaufwand oder auf Basis eines ergänzenden Angebots verrechnet werden.
5.4 Rückmeldefristen
Erforderliche Rückmeldungen, Entscheidungen und Korrekturwünsche sind grundsätzlich innerhalb von spätestens sieben Kalendertagen nach Übermittlung der jeweiligen Unterlagen bekannt zu geben, sofern keine andere Frist vereinbart wurde.
5.5 Projektpause und Wiederaufnahme
Verstreicht die Rückmeldefrist ohne die erforderliche Rückmeldung, kann die Auftragnehmerin das Projekt pausieren.
Die Wiederaufnahme erfolgt nach den zu diesem Zeitpunkt verfügbaren Kapazitäten der Auftragnehmerin. Ein ursprünglich vorgesehener Fertigstellungs-, Produktions-, und Liefertermin kann in diesem Fall nicht aufrechterhalten werden.
Entsteht durch die Unterbrechung und erneute Einarbeitung zusätzlicher Aufwand, wird dieser nach vorheriger Information zum vereinbarten Stundensatz von 120 Euro abgerechnet. Die Abrechnung erfolgt in Einheiten von jeweils 15 Minuten.
Gesetzliche Rechte der Auftraggeber:innen bleiben unberührt.
6. Druckfreigabe
6.1 Form und Verbindlichkeit der Freigabe
Vor der Produktion erhalten Auftraggeber:innen eine digitale Ausarbeitung beziehungsweise Freigabedatei.
Die finale Freigabe erfolgt verbindlich in Textform.
Mit der Freigabe bestätigen Auftraggeber:innen, dass die vorgelegte Ausarbeitung in der freigegebenen Form produziert werden darf.
6.2 Prüfung der Inhalte
Vor der Freigabe sind Auftraggeber:innen insbesondere für die abschließende Kontrolle folgender Inhalte verantwortlich:
Namen und Schreibweisen,
Texte und Rechtschreibung,
Termine und Uhrzeiten,
Adressen und Kontaktdaten,
Gästelisten und Sitzordnungen,
Menü- und Getränkeangaben,
Links und QR-Codes,
Stückzahlen,
Anordnung und Zuordnung der Inhalte.
Die Auftragnehmerin achtet im Rahmen ihrer gestalterischen Arbeit auf offensichtliche Unstimmigkeiten. Ein vollständiges fachliches Lektorat oder eine Garantie für die Fehlerfreiheit der von Auftraggeber:innen bereitgestellten Inhalte ist jedoch nicht Bestandteil der Leistung.
6.3 Änderungen und Fehler nach der Freigabe
Änderungen nach der finalen Freigabe sind nur möglich, soweit die Produktion noch nicht begonnen hat, beziehungsweise noch gestoppt werden kann.
Die Auftragnehmerin informiert die Auftraggeber:innen vor Durchführung der Änderung über die voraussichtlich anfallenden zusätzlichen Kosten.
Zusätzlich verrechnet werden tatsächlich entstehende und dem Änderungswunsch zuordenbare Gestaltungs-, Produktions-, Material- und Fremdkosten, soweit diese nicht vermieden oder storniert werden können.
Wird aufgrund eines von Auftraggeber:innen bereitgestellten oder freigegebenen Fehlers ein Nachdruck oder eine neuerliche Produktion erforderlich, tragen die Auftraggeber:innen die damit verbundenen Kosten.
Für Fehler, die von der Auftragnehmerin zu vertreten sind, gelten die gesetzlichen Gewährleistungsbestimmungen.
7. Preise und Zahlungsbedingungen
7.1 Design- und Produktionskosten
Die Preise werden in Euro angegeben.
Designkosten und Produktionskosten werden im Angebot grundsätzlich getrennt ausgewiesen.
Produktionskosten können insbesondere Druck, Papier, Materialien, Veredelungen, Konfektionierung, Verpackung, Versand und sonstige projektbezogene Fremdleistungen umfassen.
Gegenüber Verbraucher:innen werden die jeweils zu zahlenden Gesamtpreise ausgewiesen.
Die Auftragnehmerin ist gemäß § 6 Abs. 1 Z 27 UStG von der Umsatzsteuer befreit. Es wird daher keine Umsatzsteuer berechnet und ausgewiesen.
7.2 Verbindliche Preise und Kostenschätzungen
Im Angebot wird kenntlich gemacht, welche Preise verbindlich vereinbart werden und welche Produktionskosten gegebenenfalls lediglich als unverbindliche Kostenschätzung angegeben werden.
Sind Produktionskosten ausdrücklich als unverbindliche Kostenschätzung bezeichnet, teilt die Auftragnehmerin den Auftraggeber:innen die aktuellen Produktionskosten vor der verbindlichen Produktionsbeauftragung in Textform mit.
Eine Produktionsbeauftragung erfolgt erst, nachdem die Auftraggeber:innen die aktualisierten Produktionskosten in Textform bestätigt haben. Ohne diese Bestätigung wird keine Produktion ausgelöst.
Erfolgt die Bestätigung nicht rechtzeitig, können sich vereinbarte Produktions- und Liefertermine entsprechend verschieben.
7.3 Anzahlung
Mit Annahme des finalen Angebots wird eine Anzahlung von 30 Prozent der verbindlich vereinbarten Auftragssumme fällig.
Die Zahlungsfrist beträgt 14 Kalendertage ab Rechnungsdatum.
Der vorgesehene Projektzeitraum wird erst mit Eingang der Anzahlung verbindlich reserviert. Die Verbindlichkeit des bereits angenommenen Auftrags bleibt davon unberührt.
7.4 Abrechnung der einzelnen Projektabschnitte
Kann ein Auftrag in mehrere Projektabschnitte gegliedert werden, insbesondere Einladungspapeterie, Tagespapeterie oder Dankeskarten, können diese Abschnitte gesondert abgerechnet werden.
Die bereits geleistete Anzahlung wird entsprechend auf die vereinbarten Designkosten angerechnet.
7.5 Fälligkeit und Produktionsbeginn
Der für den jeweiligen Projektabschnitt offene Betrag wird mit der finalen Freigabe zur Zahlung fällig.
Die Beauftragung der Produktion erfolgt erst nach vollständigem Eingang des für diesen Projektabschnitt fälligen Betrags.
Verzögert sich der Zahlungseingang, können sich Produktions- und Liefertermine entsprechend verschieben.
7.6 Zahlungsverzug
Bei Zahlungsverzug gelten gegenüber Verbraucher:innen die gesetzlichen Verzugszinsen.
Gegenüber Unternehmer:innen gelten die gesetzlichen Verzugszinsen gemäß § 456 UGB in Höhe von 9,2 Prozentpunkten über dem jeweils maßgeblichen Basiszinssatz, sofern der Zahlungsverzug von ihnen zu vertreten ist.
Bei Unternehmergeschäften kann darüber hinaus die gesetzliche Pauschale für Betreibungskosten gemäß § 458 UGB verrechnet werden.
Notwendige und angemessene weitere Mahn- und Betreibungskosten können im gesetzlich zulässigen Umfang geltend gemacht werden.
Bleibt eine fällige Zahlung trotz Mahnung und angemessener Nachfrist offen, kann die Auftragnehmerin die weitere Bearbeitung bis zum Zahlungseingang aussetzen.
8. Rücktritt, Absage und Projektänderungen
8.1 Gesetzliches Rücktrittsrecht
Soweit es sich beim jeweiligen Vertrag um einen Fernabsatzvertrag oder einen außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Vertrag mit Verbraucher:innen handelt, gelten die gesetzlichen Rücktrittsrechte.
Soweit ein gesetzliches Rücktrittsrecht besteht, werden die gesetzlich erforderliche Rücktrittsbelehrung und das Muster-Widerrufsformular gesondert zur Verfügung gestellt.
8.2 Vorzeitiger Leistungsbeginn
Soll die Auftragnehmerin auf Wunsch der Auftraggeber:innen bereits vor Ablauf einer bestehenden gesetzlichen Rücktrittsfrist mit der Designleistung beginnen, wird die hierfür gesetzlich erforderliche Zustimmung gesondert eingeholt.
Die Zustimmung kann gemeinsam mit der Angebotsannahme im selben Vertragsprozess erfolgen, muss jedoch als eigenständige Erklärung erfasst werden.
Bei einem wirksamen Rücktritt nach bereits begonnenem Leistungszeitraum richtet sich die Vergütung der bis dahin erbrachten Leistungen nach den gesetzlichen Bestimmungen.
Das Rücktrittsrecht an einer Dienstleistung kann bei vollständiger Vertragserfüllung unter den gesetzlichen Voraussetzungen erlöschen.
8.3 Absage und Projektabbruch
Erfolgt eine Absage oder vorzeitige Beendigung des Vertrages außerhalb eines bestehenden gesetzlichen Rücktrittsrechts, gelten für die Abrechnung folgende Regelungen:
Die bis zum Zeitpunkt der Beendigung tatsächlich erbrachten Leistungen der Auftragnehmerin sind anteilig auf Basis des vereinbarten Gesamthonorars bzw. der vereinbarten Teilschritte zu vergüten.
Die Auftraggeber:innen verpflichten sich, alle bis zum Beendigungszeitpunkt tatsächlich entstandenen und dem Projekt konkret zuordenbaren Produktions-, Material- und Fremdkosten zu bezahlen, sofern diese von der Auftragnehmerin nicht mehr kostenfrei storniert oder für andere Projekte verwendet werden können.
Bei einer Beendigung innerhalb der letzten sechs Monate vor dem vereinbarten Projektabschluss kann die Auftragnehmerin das vereinbarte Designhonorar für noch nicht erbrachte Leistungen verlangen.
Bereits geleistete Anzahlungen oder Abschlagszahlungen werden auf die offenen Beträge angerechnet. Ergibt sich nach dieser Abrechnung ein Guthaben zugunsten der Auftraggeber:innen, wird dieses zurückerstattet.
Die Erklärung über die vorzeitige Projektbeendigung bedarf zu ihrer Wirksamkeit der Textform.
8.4 Verschiebung der Hochzeit
Eine Verschiebung der Hochzeit führt nicht automatisch zur Aufhebung des Vertrags.
Das noch offene Projekt kann nach Absprache auf einen neuen Hochzeitstermin übertragen werden, sofern die Auftragnehmerin im erforderlichen Zeitraum über entsprechende Kapazitäten verfügt.
Bereits erbrachte Leistungen bleiben bestehen. Erforderliche Änderungen von Daten, Texten, Mengen, Formaten, Gestaltung oder Produktionsunterlagen werden als zusätzliche Leistungen verrechnet.
Die Auftragnehmerin informiert die Auftraggeber:innen vor Durchführung solcher zusätzlichen Leistungen über den voraussichtlichen Mehraufwand und die daraus resultierenden Kosten.
Für noch nicht beauftragte Produktionen gelten die zum späteren Produktionszeitpunkt verfügbaren Materialien, Produktionsmöglichkeiten und die vor der Beauftragung vereinbarten Preise.
Kann die Auftragnehmerin das Projekt im neuen Zeitraum nicht übernehmen, wird der Auftrag nach den Regelungen in Punkt 8.3 Absage und Projektabbruch abgerechnet.
8.5 Aussetzung oder Beendigung durch die Auftragnehmerin
Die Auftragnehmerin kann die Leistung aus wichtigem Grund vorübergehend aussetzen oder den Vertrag beenden.
Ein wichtiger Grund kann insbesondere vorliegen, wenn:
fällige Zahlungen trotz Nachfrist nicht geleistet werden,
erforderliche Mitwirkung wiederholt ausbleibt,
rechtswidrige oder Rechte Dritter verletzende Inhalte verlangt werden,
der vereinbarte Leistungsumfang ohne Einigung grundlegend verändert wird,
die Fortführung der Zusammenarbeit aufgrund schwerwiegender Umstände unzumutbar wird.
Soweit dies im Einzelfall zumutbar ist, erhalten Auftraggeber:innen zuvor Gelegenheit, den betreffenden Zustand innerhalb einer angemessenen Frist zu beheben.
8.6 Abrechnung bei Beendigung durch die Auftragnehmerin
Bei einer Beendigung des Vertrags werden die bis zum Beendigungszeitpunkt erbrachten Leistungen abgerechnet.
Tatsächlich entstandene und projektbezogene Produktions-, Material- und Fremdkosten sind zusätzlich zu bezahlen, soweit sie nicht mehr storniert oder anderweitig verwendet werden können.
Bereits geleistete Zahlungen werden auf offene Beträge angerechnet. Gesetzliche Ansprüche beider Seiten bleiben unberührt.
9. Produktion, Materialien und Lieferung
9.1 Produktionspartner und Produktionsverantwortung
Sofern nichts anderes vereinbart wurde, beauftragt die Auftragnehmerin erforderliche Druckereien und Produktionspartner selbst.
Die Auftragnehmerin bleibt gegenüber Auftraggeber:innen direkte Ansprechpartnerin für die von ihr beauftragte Produktion und übernimmt die erforderliche Abstimmung mit den jeweiligen Produktionspartnern.
Entsteht im Bereich eines von der Auftragnehmerin beauftragten Produktionspartners ein Druck- oder Produktionsfehler, richten sich die Ansprüche der Auftraggeber:innen gegenüber der Auftragnehmerin nach den gesetzlichen Bestimmungen.
9.2 Andrucke und Materialmuster
Physische Andrucke, Probedrucke oder Materialmuster sind nur Bestandteil des Auftrags, wenn dies ausdrücklich vereinbart wurde.
Bei farbkritischen, technisch aufwendigen oder besonders materialabhängigen Produktionen kann die Auftragnehmerin einen kostenpflichtigen physischen Andruck oder ein Produktionsmuster empfehlen.
Entscheiden sich Auftraggeber:innen trotz entsprechender Empfehlung dagegen, kann dies in Textform dokumentiert werden. Gesetzliche Gewährleistungsrechte werden dadurch nicht ausgeschlossen.
9.3 Produktions- und Materialabweichungen
Digitale Bildschirmdarstellungen dienen der gestalterischen Abstimmung. Abhängig von Bildschirm, Papier, Material und Druckverfahren kann das tatsächliche Produktionsergebnis geringfügig davon abweichen.
Technisch oder materialbedingt können insbesondere geringfügige, branchenübliche Abweichungen auftreten bei:
Farbe und Farbdeckung,
Papierfarbe und Papierstruktur,
Materialstärke,
Prägungen und Folierungen,
Weißdruck,
Schnitt und Format,
Falzung,
Platzierung und Passergenauigkeit,
Verklebung,
handgefertigten Elementen,
manuell konfektionierten Elementen.
Bei handgefertigten oder naturbelassenen Materialien sind geringfügige Unterschiede zwischen einzelnen Exemplaren möglich. Dies gilt beispielsweise für Büttenränder, handgeschöpfte Papiere, Siegel, Bänder und manuell konfektionierte Elemente.
Solche geringfügigen oder branchenüblichen Abweichungen stellen keinen Mangel dar, wenn die ausdrücklich vereinbarte beziehungsweise gewöhnlich vorausgesetzte Qualität dadurch nicht wesentlich beeinträchtigt wird.
Gesetzliche Gewährleistungsrechte bleiben unberührt.
Bei zusammengehörigen Papeterieelementen wird eine möglichst stimmige Gesamtwirkung angestrebt.
9.4 Nachbestellungen
Spätere Nachbestellungen sind grundsätzlich nur möglich, sofern die erforderlichen Dateien, Materialien und Produktionsmöglichkeiten noch verfügbar sind.
Eine exakt identische Papiercharge, Farbe, Materialstruktur oder Produktionsausführung kann bei späteren Nachbestellungen nicht garantiert werden.
9.5 Lieferung, Versand und Abholung
Die vereinbarte Art der Übergabe ergibt sich aus dem Angebot beziehungsweise der individuellen Abstimmung.
Versand- und Lieferkosten werden gesondert ausgewiesen.
Expressversand oder besondere Versandarten erfolgen nach Vereinbarung und werden zusätzlich verrechnet.
Bei Verbraucher:innen gelten die gesetzlichen Bestimmungen zum Gefahrenübergang.
Bei erkennbaren Transportschäden werden Auftraggeber:innen gebeten, diese möglichst zeitnah zu dokumentieren und der Auftragnehmerin mitzuteilen. Eine verspätete Meldung schränkt gesetzliche Gewährleistungsrechte nicht ein.
Eine persönliche Abholung erfolgt nach vorheriger Terminvereinbarung.
10. Dateien und Datenübergabe
10.1 Umfang der Datenübergabe
Auftraggeber:innen erhalten die im Angebot ausdrücklich vereinbarten Leistungen und Produkte sowie die für den Gestaltungs- und Freigabeprozess vorgesehenen digitalen Ansichtsdateien.
Darüber hinausgehende Dateien sind nur dann Bestandteil des Auftrags, wenn ihre Übergabe ausdrücklich vereinbart wurde.
10.2 Offene Arbeits- und Produktionsdateien
Offene Arbeits-, Layout-, Reinzeichnungs- und Produktionsdateien sind grundsätzlich nicht Bestandteil der geschuldeten Leistung.
Insbesondere werden ohne gesonderte Vereinbarung keine bearbeitbaren InDesign-, Illustrator- oder Photoshop-Dateien, internen Konstruktionsdateien oder vergleichbaren offenen Dateien übergeben.
Ansichtsdateien dürfen nicht zur eigenständigen Produktion, Vervielfältigung oder Weiterbearbeitung verwendet werden.
Eine Übergabe einzelner Druck- oder Arbeitsdateien kann im Einzelfall gesondert vereinbart und vergütet werden.
10.3 Schriften und Lizenzen
Schriftdateien, Stockmaterialien und sonstige lizenzpflichtige Bestandteile werden nur in dem Umfang verwendet beziehungsweise weitergegeben, wie dies die jeweilige Lizenz erlaubt.
Nicht übertragbare Schrift- oder sonstige Lizenzdateien werden nicht an Auftraggeber:innen übergeben.
10.4 Aufbewahrung der Projektdateien
Projektbezogene Gestaltungs- und Produktionsdateien werden grundsätzlich für zwölf Monate nach vollständiger Übergabe bzw. Lieferung des letzten vereinbarten Projektabschnitts aufbewahrt.
Eine Verpflichtung zur dauerhaften Archivierung oder zur dauerhaften technischen Verwendbarkeit der Dateien besteht nicht. Nach Ablauf der zwölf Monate können die Dateien ohne gesonderte Mitteilung gelöscht werden.
Gesetzliche Aufbewahrungspflichten für Geschäftsunterlagen bleiben davon unberührt.
Personenbezogene Projektdaten werden entsprechend den gesetzlichen Anforderungen und der Datenschutzerklärung nur so lange gespeichert, wie sie für den jeweiligen Zweck erforderlich sind.
11. Bereitgestellte Inhalte und Rechte Dritter
11.1 Von Auftraggeber:innen bereitgestellte Inhalte
Auftraggeber:innen stellen sicher, dass sie über die für die vereinbarte Verwendung erforderlichen Rechte an sämtlichen von ihnen bereitgestellten Inhalten verfügen.
Dies betrifft insbesondere Texte, Zitate, Songtexte, Gedichte, Fotos, Illustrationen, Logos, Monogramme und sonstige fremde Inhalte.
11.2 Rechte Dritter und fremde Gestaltungen
Die bereitgestellten Inhalte dürfen keine Urheber-, Marken-, Persönlichkeits- oder sonstigen Rechte Dritter verletzen.
Die Auftragnehmerin kann die Verwendung von Inhalten oder die Umsetzung von Wünschen ablehnen, wenn rechtliche Bedenken bestehen oder erkennbar eine fremde Gestaltung kopiert beziehungsweise nachgebildet werden soll.
Wird die Auftragnehmerin aufgrund eines von Auftraggeber:innen bereitgestellten Inhalts von Dritten in Anspruch genommen, gelten die gesetzlichen Bestimmungen. Soweit Auftraggeber:innen die Rechtsverletzung zu vertreten haben, haben sie die Auftragnehmerin im gesetzlich zulässigen Umfang schad- und klaglos zu halten.
Teil III – Bestellungen über den Onlineshop
12. Allgemeine Bestimmungen für Shopbestellungen
12.1 Anwendungsbereich für Shopbestellungen
Die Bestimmungen dieses Teils gelten für Verträge, die unmittelbar über den Onlineshop von jo und lene geschlossen werden.
Das derzeitige Sortiment besteht aus digitalen Produkten. Dabei handelt es sich überwiegend um nicht personalisierte digitale Produkte beziehungsweise Instant-Downloads sowie ergänzend um personalisierte digitale Produkte.
Soweit die Bestimmungen dieses Teils von den Regelungen für individuell beauftragte Hochzeitspapeterie abweichen, gelten für Shopbestellungen die Bestimmungen dieses Teils vorrangig.
12.2 Produktdarstellung und Vertragsabschluss
Die Darstellung eines Produkts im Onlineshop stellt grundsätzlich noch kein verbindliches Vertragsangebot dar, sondern eine Einladung zur Abgabe einer Bestellung.
Mit Abschluss des vorgesehenen Bestellvorgangs geben Kund:innen eine verbindliche Bestellung für die im Warenkorb enthaltenen Produkte ab.
Der Vertrag kommt mit der ausdrücklichen Annahme der Bestellung durch jo und lene zustande. Eine automatisierte Bestätigung über den Eingang der Bestellung stellt nur dann bereits eine Annahme dar, wenn dies darin ausdrücklich erklärt wird.
Die vor Abschluss der Bestellung angezeigte Produktbeschreibung, die ausgewählten Optionen und der angezeigte Preis bilden die Grundlage des Vertrags.
12.3 Preise und Zahlungsmöglichkeiten
Alle im Onlineshop gegenüber Verbraucher:innen angegebenen Preise sind Gesamtpreise.
Es stehen die im jeweiligen Bestellprozess angebotenen Zahlungsmöglichkeiten zur Verfügung.
Soweit jo und lene die Kleinunternehmerregelung gemäß § 6 Abs. 1 Z 27 UStG anwendet, wird keine Umsatzsteuer ausgewiesen.
13. Personalisierte digitale Produkte
13.1 Umfang der Personalisierung
Als personalisierte digitale Produkte gelten Produkte, die entsprechend der jeweiligen Produktbeschreibung anhand individueller Angaben, Auswahlentscheidungen oder gestalterischer Anpassungen für die jeweilige Bestellung bearbeitet oder erstellt werden.
Die mögliche Personalisierung kann je nach Produkt beispielsweise Namen, Texte, Farben, grafische Anpassungen oder individuell erstellte Illustrationen umfassen.
Der konkrete Umfang der enthaltenen Personalisierung ergibt sich aus der jeweiligen Produktbeschreibung.
Darüber hinausgehende Änderungen sind nur geschuldet, wenn sie ausdrücklich vereinbart wurden, und können zusätzliche Kosten verursachen.
13.2 Übermittlung von Namen, Texten und sonstigen Angaben
Kund:innen sind für die vollständige und richtige Übermittlung sämtlicher für die Personalisierung erforderlichen Angaben verantwortlich.
Hierzu gehören insbesondere Namen, Schreibweisen, Daten, Texte und gegebenenfalls weitere im Produkt vorgesehene Angaben.
Nachträgliche Änderungen können nur berücksichtigt werden, soweit die Bearbeitung dies noch zulässt.
13.3 Digitale Ausarbeitung und enthaltene Korrekturrunde
Bei personalisierten digitalen Produkten erhalten Kund:innen vor der finalen Bereitstellung eine digitale Ausarbeitung zur Prüfung.
Im jeweiligen Produktpreis ist eine Korrekturrunde enthalten.
Eine Korrekturrunde umfasst eine gebündelte Rückmeldung zur übermittelten Ausarbeitung sowie die darauf basierende Überarbeitung durch jo und lene.
Weitere Korrekturen oder über den beschriebenen Personalisierungsumfang hinausgehende Änderungen werden nach tatsächlichem Zeitaufwand zu einem Stundensatz von 120 Euro verrechnet. Die Abrechnung erfolgt in Einheiten von jeweils 15 Minuten.
Zusätzliche Kosten werden vor der Umsetzung bekannt gegeben.
13.4 Prüfung und Freigabe
Kund:innen sind verpflichtet, sämtliche personalisierten Angaben und die digitale Ausarbeitung vor der finalen Freigabe sorgfältig zu prüfen.
Mit der Freigabe bestätigen Kund:innen, dass das personalisierte Produkt in der vorgelegten Form finalisiert und bereitgestellt werden darf.
Für von Kund:innen bereitgestellte oder ausdrücklich freigegebene Fehler gelten die Regelungen zur Verantwortlichkeit entsprechend.
13.5 Bereitstellung personalisierter Produkte
Art und voraussichtlicher Zeitpunkt der Bereitstellung ergeben sich aus der jeweiligen Produktbeschreibung.
Personalisierte digitale Produkte werden nach Abschluss der Personalisierung und Freigabe in der dort beschriebenen Form elektronisch bereitgestellt.
13.6 Änderungen nach der Freigabe
Nach erfolgter Freigabe können Änderungen nur vorgenommen werden, soweit die Bearbeitung noch nicht endgültig abgeschlossen ist.
Zusätzlicher Gestaltungs- oder Bearbeitungsaufwand wird nach vorheriger Information zu einem Stundensatz von 120 Euro verrechnet. Die Abrechnung erfolgt in Einheiten von jeweils 15 Minuten.
13.7 Rücktrittsrecht und vorzeitiger Bearbeitungsbeginn
Für personalisierte digitale Produkte gelten die gesetzlichen Bestimmungen für digitale Inhalte und, soweit der jeweilige Vertrag zusätzlich Dienstleistungselemente umfasst, die dafür anwendbaren gesetzlichen Regelungen.
Soll die Bearbeitung beziehungsweise Vertragserfüllung bereits vor Ablauf einer bestehenden gesetzlichen Rücktrittsfrist beginnen, werden die hierfür gesetzlich erforderlichen ausdrücklichen Erklärungen der Kund:innen im Bestellprozess gesondert eingeholt.
14. Nicht personalisierte digitale Produkte
14.1 Produktumfang
Nicht personalisierte digitale Produkte werden ohne individuelle inhaltliche oder gestalterische Anpassung entsprechend der jeweiligen Produktbeschreibung angeboten.
Hierzu gehören insbesondere unmittelbar verfügbare digitale Downloads beziehungsweise Instant-Downloads.
14.2 Bereitstellung
Nicht personalisierte digitale Produkte werden auf die im Onlineshop angegebene Weise elektronisch zur Verfügung gestellt.
Sofern in der Produktbeschreibung nichts Abweichendes angegeben ist, erfolgt die Bereitstellung unmittelbar nach erfolgreichem Vertragsabschluss beziehungsweise Zahlungseingang.
14.3 Sofortige Bereitstellung und Rücktrittsrecht
Bei digitalen Inhalten, die nicht auf einem körperlichen Datenträger bereitgestellt werden, besteht für Verbraucher:innen grundsätzlich ein gesetzliches Rücktrittsrecht.
Soll ein digitaler Inhalt bereits vor Ablauf der gesetzlichen Rücktrittsfrist bereitgestellt werden, wird im Bestellprozess die dafür erforderliche ausdrückliche Zustimmung eingeholt.
Kund:innen müssen zusätzlich bestätigen, zur Kenntnis genommen zu haben, dass sie bei Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen ihr Rücktrittsrecht verlieren, sobald mit der Bereitstellung des digitalen Inhalts begonnen wird.
Die gesetzlich erforderliche Vertragsbestätigung einschließlich der abgegebenen Erklärungen wird auf einem dauerhaften Datenträger zur Verfügung gestellt.
Erst nach Vorliegen der erforderlichen Erklärungen erfolgt die vorzeitige beziehungsweise unmittelbare Bereitstellung des digitalen Inhalts.
Teil IV – Gemeinsame Bestimmungen
15. Urheberrecht, Nutzungsrechte und Referenznutzung
15.1 Urheberrecht und eingeräumte Nutzungsrechte
Die von der Auftragnehmerin entwickelten Entwürfe, Gestaltungen, Illustrationen, Layouts, Konzepte, Monogramme und sonstigen kreativen Leistungen sind, soweit die gesetzlichen Voraussetzungen vorliegen, urheberrechtlich geschützt.
Das Urheberrecht verbleibt bei der Auftragnehmerin.
Mit vollständiger Bezahlung erhalten Auftraggeber:innen beziehungsweise Kund:innen die für den vereinbarten Zweck erforderlichen Nutzungsrechte an den final ausgewählten beziehungsweise erworbenen Leistungen.
Bei individuell entwickelter Hochzeitspapeterie umfasst dies insbesondere die Nutzung für die eigene Hochzeit und damit verbundene private Zwecke.
Bei Shopprodukten ergibt sich der zulässige Nutzungsumfang zusätzlich aus der jeweiligen Produktbeschreibung. Digitale Produkte sind grundsätzlich für den persönlichen, nicht kommerziellen Gebrauch bestimmt, sofern keine weitergehende Lizenz ausdrücklich eingeräumt wird.
Ohne entsprechende Vereinbarung ist insbesondere nicht gestattet:
eine Gestaltung selbst oder durch Dritte zu verändern,
offene oder digitale Dateien zur eigenständigen Produktion weiterzugeben,
eigenständige Nachdrucke herzustellen,
Gestaltungselemente herauszulösen und anderweitig zu verwenden,
Produkte oder Dateien weiterzuverkaufen,
digitale Produkte zu vervielfältigen oder an Dritte weiterzugeben,
die Gestaltung kommerziell zu verwerten.
15.2 Öffentliche Verwendung durch Auftraggeber:innen
Aufnahmen der für Auftraggeber:innen gestalteten Hochzeitspapeterie dürfen auf eigenen öffentlichen Social-Media-Profilen, persönlichen Websites, Blogs und vergleichbaren Kanälen gezeigt werden.
Die eigentlichen Design-, Ansichts- oder Druckdateien dürfen dadurch nicht zur weiteren Verwendung oder Vervielfältigung öffentlich zugänglich gemacht werden.
Bei einer öffentlichen Darstellung gelten die Bestimmungen zur Namensnennung und Verlinkung gemäß Punkt 15.6.
15.3 Nicht ausgewählte Entwürfe und deren weitere Verwendung
Nicht ausgewählte oder verworfene Entwürfe, Varianten und gestalterische Ideen verbleiben bei der Auftragnehmerin.
Sie dürfen von Auftraggeber:innen nicht verwendet, nachgebaut oder durch Dritte umgesetzt werden.
Die Auftragnehmerin ist berechtigt, nicht ausgewählte Entwürfe und Ideen für andere Projekte weiterzuverwenden, anzupassen, weiterzuentwickeln oder erneut anzubieten.
Personenbezogene und eindeutig auf die ursprünglichen Auftraggeber:innen bezogene Inhalte werden dabei entfernt oder ersetzt.
Eine darüber hinausgehende Exklusivität besteht nur, wenn diese ausdrücklich vereinbart wurde.
15.4 Referenznutzung durch jo und lene
Eine öffentliche Referenznutzung personenbezogener beziehungsweise eindeutig zuordenbarer Arbeiten erfolgt auf Grundlage einer freiwilligen Einwilligung, die im Rahmen des Vertrags- beziehungsweise Annahmeprozesses gesondert erteilt werden kann.
Die Erteilung oder Verweigerung der Einwilligung hat keinen Einfluss auf den Vertragsabschluss oder die Durchführung des Auftrags.
Vor dem Hochzeitstermin können im Rahmen der erteilten Einwilligung nicht eindeutig zuordenbare Detailausschnitte der Gestaltung und des Entstehungsprozesses veröffentlicht werden, beispielsweise in Stories, Reels, Vlogs oder vergleichbaren Behind-the-Scenes-Inhalten.
Dabei werden keine Angaben gezeigt, durch die das Brautpaar oder die konkrete Hochzeit eindeutig erkennbar wird, insbesondere keine vollständigen Namen, Hochzeitsdaten, Locations oder vergleichbaren persönlichen Angaben.
Nach dem Hochzeitstermin kann die gestaltete Papeterie entsprechend dem Umfang der erteilten Einwilligung vollständig oder in Ausschnitten als Referenz verwendet werden. Dies kann insbesondere die Website von jo und lene, Instagram, Pinterest, digitale oder gedruckte Portfolios sowie Presse- und Fachbeiträge umfassen.
Bei der Referenznutzung wird auf die Privatsphäre der Auftraggeber:innen geachtet. Private oder nicht für die Öffentlichkeit bestimmte Angaben werden nicht veröffentlicht. Hierzu gehören insbesondere private Adressen, Telefonnummern, vollständige Gästelisten, private QR-Codes, nicht öffentliche Links und vergleichbare Inhalte.
Eine erteilte Einwilligung kann im gesetzlich vorgesehenen Umfang mit Wirkung für die Zukunft widerrufen werden.
15.5 Verwendung als Ansichtsbeispiel
Fertiggestellte Arbeiten können im Rahmen der freiwilligen Referenzeinwilligung nach dem Hochzeitstermin in nicht öffentlichen persönlichen Beratungsgesprächen und Erstgesprächen als physisches oder digitales Ansichtsbeispiel gezeigt werden.
Der Umfang dieser Verwendung wird im Rahmen der Referenzeinwilligung festgelegt.
15.6 Namensnennung und Verlinkung
Veröffentlichen oder präsentieren Auftraggeber:innen die von jo und lene gestaltete Hochzeitspapeterie öffentlich, ist jo und lene als Papeterie-Designerin zu nennen.
Soweit technisch möglich, ist zusätzlich eine Verlinkung vorzunehmen.
In sozialen Medien ist @joundlene zu verlinken. Auf Websites ist joundlene.com zu verlinken.
Ist eine Verlinkung technisch nicht möglich, ist jo und lene namentlich zu nennen.
Werden Aufnahmen oder Darstellungen der Papeterie von Auftraggeber:innen an beteiligte Dienstleister:innen, Medien oder andere Dritte zur Veröffentlichung weitergegeben, sind diese auf die erforderliche Namensnennung und Verlinkung hinzuweisen.
Auftraggeber:innen haften nicht allein deshalb für eine unterlassene Namensnennung durch unabhängige Dritte, wenn sie ihrer Hinweispflicht nachgekommen sind.
16. Gewährleistung und Reklamationen
16.1 Gesetzliche Gewährleistung
Es gelten die gesetzlichen Gewährleistungsbestimmungen.
Die Auftragnehmerin steht dafür ein, dass die vereinbarte Leistung beziehungsweise das Produkt die vertraglich vereinbarten Eigenschaften aufweist. Die in diesen AGB beschriebenen zulässigen Produktions- und Materialabweichungen schränken gesetzliche Gewährleistungsrechte nicht über das gesetzlich zulässige Maß hinaus ein.
16.2 Gedruckte Papeterie und externe Produktionspartner
Soweit im finalen Angebot neben gestalterischen Leistungen auch die Herstellung und Lieferung gedruckter Papeterieprodukte vereinbart ist, gelten für diese körperlichen Produkte die gesetzlichen Gewährleistungsbestimmungen.
Die Produktion kann durch von der Auftragnehmerin beauftragte externe Druckereien oder Produktionspartner erfolgen.
Die Beauftragung externer Produktionspartner berührt die gesetzlichen Gewährleistungsrechte der Auftraggebergegenüber der Auftragnehmerin nicht.
Allgemeine Geschäftsbedingungen
16.3 Digitale Produkte
Für digitale Produkte gelten die gesetzlichen Gewährleistungsbestimmungen für digitale Leistungen.
Die Auftragnehmerin steht dafür ein, dass das digitale Produkt die vertraglich vereinbarten Eigenschaften aufweist und entsprechend der jeweiligen Produktbeschreibung bereitgestellt wird.
Bei einem Mangel richten sich die Rechte der Kunden nach den gesetzlichen Bestimmungen.
Gesetzliche Gewährleistungsrechte werden durch die in diesen AGB geregelten Nutzungsbeschränkungen, Freigaben oder Hinweise zur Verwendung digitaler Produkte nicht eingeschränkt.
16.4 Reklamationsablauf
Bei einem vermuteten Mangel werden Auftraggeber:innen beziehungsweise Kund:innen gebeten, jo und lene möglichst zeitnah zu informieren, damit eine rasche Prüfung und gegebenenfalls Behebung möglich ist.
Zur Prüfung sollen nach Möglichkeit folgende Informationen übermittelt werden:
aussagekräftige Fotos oder Screenshots,
eine genaue Beschreibung des Problems,
bei physischen Produkten die betroffene Stückzahl,
bei Transportschäden gegebenenfalls Fotos der Verpackung.
Eine verspätete oder unterlassene Meldung schränkt die gesetzlichen Gewährleistungsrechte von Verbraucher:innen nicht ein.
Bei einem berechtigten Mangel richten sich Verbesserung, Austausch, Preisminderung oder sonstige Ansprüche nach den gesetzlichen Bestimmungen.
17. Haftung und außergewöhnliche Ereignisse
17.1 Haftung und Verantwortungsbereiche
Die Auftragnehmerin haftet nach den gesetzlichen Bestimmungen für Schäden, die von ihr zu vertreten sind.
Für Verzögerungen oder Fehler, die ausschließlich auf unrichtige, unvollständige oder verspätet bereitgestellte Inhalte, Entscheidungen, Freigaben, Zahlungen oder sonstige Mitwirkung der Auftraggeber:innen zurückzuführen sind, übernimmt die Auftragnehmerin keine Verantwortung.
Dies gilt insbesondere für von Auftraggeber:innen bereitgestellte und freigegebene Namen, Texte, Gästelisten, Adressen, Links oder QR-Code-Ziele.
Für die dauerhafte Verfügbarkeit oder Funktion externer Websites, Links, QR-Code-Ziele oder Dienste Dritter kann keine Haftung übernommen werden, soweit deren Betrieb außerhalb des Einflussbereichs der Auftragnehmerin liegt.
Bei Produktions- oder Lieferproblemen bleiben die gesetzlichen Rechte der Auftraggeber:innen unberührt.
17.2 Höhere Gewalt und unvorhersehbare Ereignisse
Kann eine Leistung aufgrund eines außerhalb des zumutbaren Einflussbereichs der Auftragnehmerin liegenden Ereignisses vorübergehend nicht oder nur verzögert erbracht werden, verlängern sich vereinbarte Leistungsfristen angemessen.
Hierzu können insbesondere schwere Krankheit oder Unfall, Naturereignisse, behördliche Maßnahmen, Streiks, erhebliche Lieferengpässe, Produktionsausfälle oder vergleichbare unvorhersehbare Ereignisse gehören.
Die Auftragnehmerin informiert Auftraggeber:innen möglichst zeitnah über erhebliche Auswirkungen auf das Projekt und bemüht sich um eine zumutbare Lösung.
Soweit sinnvoll und mit dem vereinbarten Qualitätsanspruch vereinbar, können geeignete fachkundige Dritte zur Unterstützung herangezogen werden.
Wird eine noch offene Leistung dauerhaft unmöglich, erfolgt die Abrechnung nach den gesetzlichen Bestimmungen. Bereits erbrachte Leistungen sowie tatsächlich entstandene, projektbezogene und rechtlich verrechenbare Fremdkosten werden berücksichtigt. Ein danach verbleibendes Guthaben wird zurückerstattet.
18. Schlussbestimmungen
18.1 Anwendbares Recht
Es gilt österreichisches Recht unter Ausschluss seiner Verweisungsnormen und des UN-Kaufrechts.
Für Verbraucher:innen gilt diese Rechtswahl nur insoweit, als dadurch zwingende Schutzbestimmungen des Staates ihres gewöhnlichen Aufenthalts nicht eingeschränkt werden.
18.2 Gerichtsstand
Für Unternehmer:innen wird als Gerichtsstand das sachlich zuständige Gericht am Sitz der Auftragnehmerin vereinbart.
Gegenüber Verbraucher:innen gelten die gesetzlichen Gerichtsstände.
18.3 Unwirksame Bestimmungen
Sollte eine einzelne Bestimmung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleiben die übrigen Bestimmungen davon unberührt.
18.4 Geltende Fassung und Stand der AGB
Für den jeweiligen Vertrag gilt die Fassung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen, die den Vertragspartner:innen vor beziehungsweise bei Vertragsabschluss zur Verfügung gestellt wurde.
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Stand: September 2026
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